Rechtsprechung
BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1970/01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,7146) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Zur Beurteilung der Schuldfähigkeit eines Straftäters bei Suchtmittelabhängigkeit sowie zu den Anforderungen an ein psychiatrisches Sachverständigengutachten im Wiederaufnahmeverfahren
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde - Strafprozessrecht - Persönlichkeitsstörung - HIV-Infektion
- Judicialis
BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; StGB § 21; ; StGB § 20; ; StPO § 33a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hameln - 11 Ds 144 Js 62902/97
- AG Hameln, 30.04.2001 - 11 Ds 47/01
- LG Hannover, 21.06.2001 - 30 Qs 31/01
- LG Hannover, 16.10.2001 - 30 Qs 31/01
- BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1970/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94
Mauerschützen
Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1970/01
Das ist in der Regel erst dann der Fall, wenn ein Fehler sichtbar wird, der auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruht, oder wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (stRspr, vgl. BVerfGE 57, 250, ; 95, 96 ). - BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81
V-Mann
Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1970/01
Das ist in der Regel erst dann der Fall, wenn ein Fehler sichtbar wird, der auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruht, oder wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (stRspr, vgl. BVerfGE 57, 250, ; 95, 96 ). - BGH, 26.08.1999 - 4 StR 329/99
Alkoholkonsum; Verminderte Schuldfähigkeit; Vergewaltigung; In dubio pro reo; …
Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1970/01
Da im konkreten Fall keine psychodiagnostischen Beurteilungskriterien zum Leistungsverhalten des Beschwerdeführers beim Tatgeschehen vorlagen (vgl. BGH, NStZ 2000, S. 24 ), die für eine Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit sprechen konnten, war Schuldunfähigkeit demnach im Erstverfahren nicht erörterungsbedürftig. - BGH, 23.08.2000 - 3 StR 224/00
Verminderte Schuldfähigkeit bei Drogenabhängigkeit
Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1970/01
Danach begründet die Abhängigkeit eines Straftäters von Suchtmitteln und eine daraus folgende Persönlichkeitsstörung nur ausnahmsweise eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit gemäß § 21 StGB (vgl. BGH, NStZ 2001, S. 82 ;… 2001, S. 83 ;… 2001, S. 85). - BayObLG, 27.02.1998 - 4St RR 3/98
Einschleusen von Ausländern: Merkmal des Eigennutzes; Schuldfähigkeit: …
Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1970/01
Eine Persönlichkeitsstörung ist nur dann als schwere seelische Abartigkeit im Sinne der §§ 20, 21 StGB anzusehen, wenn mit Bezug auf das konkrete Tatgeschehen Symptome von beträchtlichem Gewicht festzustellen sind, die in ihrer Gesamtheit das Leben des Angeklagten vergleichbar schwer und mit ähnlichen - auch sozialen - Folgen stören, belasten oder einengen wie krankhafte seelische Störungen (vgl. BayObLGSt 1998, S. 27 m.w.N.).